Eine neue Regelung gibt es für Hörbeispiele auf den Internetseiten von Musikvereinen. Selbsteinspielungen von Musikkapellen oder Blasorchestern, die als so genannte „Streaming-Dateinen“ ins Internet eingestellt werden, müssen zukünftig separat bei der Gema angemeldet werden. So sieht es der aktuelle Rahmenvertrag mit dem BDB vor. Dabei entstehen Kosten von 70 Euro. Wesentlich teurer wird es, wenn die Musikstücke im WAV- oder MP3-Format zum Download angeboten werden, da man diese dann herunterladen und auf dem Computer speichern kann.
Wir beziehen diese Regelung zur Absicherung nun leider auch auf uns als Spielmannszug!
Wir erwerben mit dem Kauf von Noten zwar das Recht die Stücke zu spielen, jedoch nicht das Recht diese zu reproduzieren!
Wenn Sie uns doch gerne hören würden, jedoch keine Zeit haben bei einem unserer angegebenen Auftritte dabei sein zu können, schreiben Sie mir gerne eine Mail an: